Wie sie zu uns kommen – Der Antrag auf Rehabilitation

Voraussetzung für einen stationären Behandlungsaufenthalt (Heilverfahren bzw. Anschlussheilverfahren) im Klinikum Bad Hall  ist – neben der passenden medizinischen Indikationsstellung - im Regelfall das Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung Ihrer zuständigen Pensions-, Kranken- oder Unfallversicherung. Daneben bietet unser Haus auch die Möglichkeit Ihrer Unterbringung als Selbstzahler.

Die Bewilligung Ihres stationären Rehabilitationsaufenthaltes erfolgt durch Ihre zuständige Sozialversicherung. Dazu ist zunächst ein schriftlicher Antrag bei ihrem Versicherungsträger erforderlich. Ihr behandelnder Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt wird diesen Antrag gemeinsam mit Ihnen ausfüllen. Das Antragsformular haben wir Ihnen unten zum Download bereit gestellt. Es liegt zudem bei allen Versicherungsträgern in Papierform auf bzw. kann auf deren Internetseiten heruntergeladen werden. Auf der Internetseite rehakompass finden Sie genaue Erklärungen zur richtigen Ausfüllung ihres Antrages. Damit Sie Ihren Rehabilitationsaufenthalt auch wirklich in unserem Haus absolvieren können, dürfen Sie nicht vergessen, unter dem Punkt „vorgeschlagene Einrichtung“ das Klinikum Bad Hall anzugeben.

Im Anschluss daran erfolgt die Prüfung des Antrags auf medizinische Notwendigkeit durch Ihre zuständige Sozialversicherung. Der Prüfprozess endet mit der Mitteilung der Bewilligungsentscheidung an Sie und – bei positivem Bescheid- zeitgleich an die Einrichtung. Ab diesem Zeitpunkt ist die Kontaktaufnahme mit uns sinnvoll, um einen Termin zu vereinbaren bzw. auch unseren Mitarbeitern der Reservierung Ihren Wunschtermin mitzuteilen.

Unsere Reservierung freut sich über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Antragstellung für den Rehabilitationsaufenthalt