FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

Fragen zur Anreise:

Erfolgt die Anreise mit Rettung oder privat? Muss ich mich selbst um die Anreise kümmern?

Generell ist die Anreise von den Patienten oder deren Angehörigen selbst zu organisieren. Ob und in welcher Form die Versicherung Kosten übernimmt, entnehmen Sie bitte Ihrer Bewilligung.

Welche Parkmöglichkeiten gibt es?

In unmittelbarer Nähe des Hauses steht Ihnen ein Patientenparkplatz zur Verfügung.

 
Bis wann muss die Anreise erfolgen?

Wir bitten Sie in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 11:00 Uhr anzureisen.

Wo liegt Bad Hall?

Bad Hall liegt im Herzen des Traunviertels und ist von der Autobahn A1, A9 sehr gut zu erreichen. Die Entfernung von der Landeshauptstadt Linz beträgt 40 km, von Wels 35 km und von Steyr 20 km. Zum Anfahrtsplan

Ist eine Anreise zum Klinikum Bad Hall mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich?

Die nächst gelegene Bahnhaltestelle ist Rohr/Bad Hall und ist vom Klinikum 4,00 km entfernt. Es besteht von dort eine gute Verkehrsanbindung mit den örtlichen Taxiunternehmen.

Fragen zur Reservierung:

Wie lange ist die Wartezeit?

Die Wartezeiten betragen bei Anschlussheilverfahren in der Regel ca. 6 Wochen und bei Heilverfahren ca. 6 Monate. Für Ihre individuelle Reservierungsbearbeitung bitten wir Sie, mit unserer Reservierungsstelle Kontakt aufzunehmen (Tel.: +43 7258 3071 680)

Gibt es eine Warteliste?

Um Patientenwünsche weitgehend erfüllen zu können, führen wir eine Warteliste. Dies ermöglicht uns, Patienten, die einen früheren Termin wünschen, ehestmöglich aufzunehmen. In diesem Fall werden Sie von uns telefonisch kontaktiert.

 
Darf man das Bett schon vor der Operation reservieren?

Vormerkungen vor der Operation können derzeit nicht entgegengenommen werden.

Wie erfolgt die Bewilligung eines Rehabilitationsaufenthaltes?

Den genannten Antrag kann der behandelnde Arzt im Krankenhaus, bzw. auch Ihr Fach- oder Hausarzt stellen. Die letztgültige Entscheidung für die Genehmigung liegt bei Ihrem Sozialversicherungsträger.

Ihr Weg zum Rehabilitationsaufenthalt

Fragen zu Medizin und Therapie:

Wann ist eine Herz-Kreislauf-Rehabilitation notwendig?

Ein Rehabilitationsaufenthalt ist internistisch nach jeder Herzoperation nach akutem Herzinfarkt sowie nach allen akuten Herzerkrankungen mit Beeinträchtigung der Herz-Kreislauf-Funktion medizinisch erforderlich und sinnvoll.

Ziele der Rehabilitation sind Evaluierung der Funktionseinschränkung, eine effiziente medikamentöse Therapie und ein entsprechendes strukturiertes Leistungstraining in Abhängigkeit vom Gesamtzustand des Patienten und realistischen Erwartungen. Auch wichtige Fragen betreffend spätere Belastungsfähigkeit, Verlaufskontrolle und Prognose sind zu klären.

Wann ist eine neurologische Rehabilitation notwendig?

Eine neurologische Rehabilitation ist nach akut neurologischen Erkrankungen oder Ereignissen (z.B. Schlaganfall, Hirnblutung, Schädelhirntrauma, Operationen etc.), die zu einer Beeinträchtigung im täglichen Leben führen, sinnvoll.

Auch chronisch neurologische Erkrankungen wie multiple Sklerose, Mb. Parkinson, Polyneuropathien oder Multisystemerkrankungen können durch eine gezielte und wiederholte Neurologische  Rehabilitation oft deutlich gebessert werden.

Das Ziel der Neurorehabilitation ist immer eine bestmögliche Selbstständigkeit und Mobilität wiederzuerlangen bzw. zu bewahren.

Wie lange ist der optimale Zeitraum zwischen akutstationärer Entlassung und dem Beginn der Herz-Kreislauf-Rehabiliation?

Bei unkompliziertem Verlauf nach Herzoperation bzw. Intervention nach ca. 4 Wochen, um in ein optimales Leistungstraining einsteigen zu können. Da Patienten nach Herzoperation doch öfters Komplikationen, wie Wundheilungsstörungen, Herzrhythmusstörungen, Herzschwäche oder Pleuraergüsse aufweisen, können diese bei knapp nach OP einsetzender Rehabilitation bei uns erfolgreich behandelt werden, dies geht aber auf Kosten eines Belastungstrainings, das oft erst zeitverzögert begonnen werden kann. Ältere gebrechliche Patienten mit wenig Trainingspotenzial profitieren dennoch besonders von der medizinisch-pflegerischen Therapie.

Wie lange ist der optimale Zeitraum zwischen akutstationärer Entlassung und dem Beginn der neurologischen Rehabilitation?

Nach akut neurologischen Erkrankungen sollte die Zeit zwischen Akutereignis und Beginn der Rehabilitation möglichst kurz gehalten werden. Üblicherweise wird bereits im Akutkrankenhaus mit rehabilitativen Maßnahmen begonnen und nach Abschluss der Akuttherapie sollte möglichst ohne Zeitverzögerung ein Rehabilitationsaufenthalt an einem Neurologischen Rehabilitationszentrum angeschlossen werden.

Bei chronischen neurologischen Erkrankungen ist ein Rehabilitationsaufenthalt 1-mal pro Jahr empfehlenswert.

Muss ich meine Krankengeschichte bzw. Vorbefunde mitbringen?

Der Entlassungsbericht des Krankenhauses, Röntgenbilder – vom Krankenhaus nach der Operation aufgenommen – und/oder ein Bericht Ihres Hausarztes/Facharztes ermöglicht uns einen raschen und optimalen Therapiebeginn.

Muss ich meine Medikamente selbst mitbringen?

Medikamente, die regelmäßig und/oder zuletzt eingenommen werden, sind ausreichend für den gesamten Aufenthalt mitzubringen.

Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln?

Hilfsmittel wie Stützkrücken, Gehstöcke, Gehwagerl, Rollstuhl, Kompressionsstrümpfe, Anziehhilfen, Greifzangen, Spezialpolster für den Nacken, Stützmieder usw., die Sie regelmäßig zu Hause verwenden oder vom Krankenhaus verordnet wurden, nehmen Sie bitte für den Aufenthalt mit.

Im Rahmen der Erstuntersuchung und des weiteren Therapieverlaufes wird die Weiterverwendung von Stützhilfen und Hilfsmitteln mit Ihnen besprochen und entsprechend angepasst.

Fragen zum Aufenthalt:

Unterbringung im Einzel- oder Doppelzimmer?

Unser Haus ist mit einer begrenzten Anzahl an Einbettzimmern ausgestattet. Deshalb ist es uns derzeit nicht möglich, alle individuellen Wünsche nach Einbettzimmern zu erfüllen.

Die Verträge mit den Sozialversicherungsträgern sehen grundsätzlich die Unterbringung in Doppelzimmern vor. Davon ausgenommen sind Fälle bei denen die medizinische Notwendigkeit für Unterbringung in einem Einzelzimmer vorliegt. Eine Aufzahlung für ein Einzelzimmer ist vertraglich ausgeschlossen.

Wie lange dauert der Aufenthalt?

Die Aufenthaltsdauer beträgt grundsätzlich 22 Tage (21 Nächte), wenn es aus medizinischen Gründen erforderlich ist, sind Verkürzungen bzw. Verlängerungen des Aufenthaltes möglich.

Darf man eine Begleitperson mitbringen?

Grundsätzlich nein, in medizinisch begründeten Fällen nach Rücksprache mit der Ärztlichen Leitung. Es besteht dann die Möglichkeit, bei Ihrer Versicherung einen Antrag zur Kostenübernahme zu stellen. Wenn der Antrag vom Versicherungsträger nicht genehmigt wird, müssen die Kosten für die Begleitperson selbst getragen werden.

Darf die Begleitperson Therapien im Haus machen?

Begleitpersonen können in der Zeit des Aufenthaltes ambulante Therapien extern im Physikarium des EurothermenResorts in Anspruch nehmen. In medizinisch notwendigen Fällen werden diese von Ihrer Versicherung übernommen. Hierfür brauchen Sie aber eine Überweisung vom Haus- oder Facharzt, die chefärztlich zu genehmigen ist.

Wie erfolgt die Bezahlung von Selbstbehalt und Extras?

Selbstbehalte sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen zu Beginn des Aufenthaltes bar zu begleichen. Konsumierte Extras wie z.B. Telefon sind am Ende des Aufenthaltes zu bezahlen.

Muss man einen Bademantel und Handtücher mitbringen?

Wir bitten Sie, den Bademantel selbst mitzubringen, Handtücher und Badetücher werden Ihnen zur Verfügung gestellt.

Gibt es eine Möglichkeit, Wäsche zu waschen?

Es steht Ihnen eine Waschmaschine, Trockner und eine Bügelmöglichkeit gegen Entgelt im Haus zur Verfügung.

Fragen zur Freizeitgestaltung:

Gibt es eine Fußpflege, einen Friseur etc. im Haus?

Eine Fußpflege kommt einmal wöchentlich ins Haus. Wir bitten um entsprechende Anmeldung im Schwesterndienst. Die Verrechnung erfolgt direkt mit der Fußpflegerin. Das Gleiche gilt auch für die Friseurin.

Darf ich Haustiere mitbringen?

Haustiere sind aufgrund der krankenanstaltsrechtlichen Hygienevorschriften nicht gestattet.

Gibt es ein Freibad?

In Bad Hall stehen Ihnen im Rahmen der Eurotherme zahlreiche Attraktivitäten wie z.B. Mediterrana, Physikarium und die Relaxium Saunawelt zur Verfügung.

Darf ich mein Fahrrad mitnehmen?

Fahrräder können jederzeit mitgebracht werden, diese sind jedoch nicht versichert. Die Fahrräder können in einem abgesperrten Fahrradraum abgestellt werden. Eine ärztliche Genehmigung muss vor dem Radfahren eingeholt werden.

Sonstige Fragen:

Muss ich meinen Aufenthalt bei der Versicherung melden?

Nein, dieser muss nicht extra gemeldet werden, da der Versicherungsträger nach der Aufnahme eine entsprechende Meldung erhält.

Muss ich mich krank melden?

Ja. 

Darf man am Wochenende nach Hause fahren?

Eine Unterbrechung des Aufenthaltes ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung Ihres Versicherungsträgers möglich.

Rufen Sie uns bitte an, gerne beantworten wir Ihre Fragen!

Gerne stehen wir Ihnen unter Tel. +43 7258 3071 oder E-Mail an office@klinikum-badhall.at zur Verfügung. 

Anfahrtsplan zum Klinikum Bad Hall
Checkliste für Ihren Klinikaufenthalt
Magazin rehaZEIT (Ausgabe 2022)
Qualitätsbericht 2021 der KLINIKUM AUSTRIA