Informationen für zuweisende Ärzte

Informationen zu unserem medizinischen Kompetenzen bzw. unserem Therapieangebot finden Sie hier.

Die Bewilligung des stationären Rehabilitationsaufenthaltes für das Klinikum Bad Hall erfolgt grundsätzlich durch die zuständige Pensions-, Kranken- oder Unfallversicherung. Das Klinikum Bad Hall steht aber auch für Privatpatienten offen.

Die Sozialversicherungsträger unterscheiden im Bereich der Rehabilitation grundsätzlich zwischen Heilverfahren und Anschlussheilverfahren. Das Anschlussheilverfahren ist dabei als stationärer Rehabilitationsaufenthalt nach einer Operation bzw. zeitnah nach einem akutstationären Aufenthalt definiert.

Der Antrag auf Rehabilitation muss bei der Sozialversicherung schriftlich eingereicht werden. Das Antragsformular steht Ihnen am Ende dieser Seite zum Download zur Verfügung. Das Antragsformular liegt zudem bei allen Versicherungsträgern in Papierform auf bzw. kann auf deren Internetseiten heruntergeladen werden. Ein gemeinsames Ausfüllen des Antrages mit Ihrer Patientin/Ihrem Patienten ist absolut zu empfehlen (ärztliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit und des Zwecks der Rehabilitation auf der Rückseite des Antragsformulars). Auf der Internetseite rehakompass finden Sie genaue Erklärungen zur richtigen Ausfüllung des Antrages. Der ausgefüllte Antrag muss direkt an die zuständige Landesstelle der jeweiligen Pensions-, Kranken- oder Unfallversicherung gesendet werden. Damit Ihre Patientin/Ihr Patient auch wirklich zu uns kommt, muss unter dem Punkt „vorgeschlagene Einrichtung“ das Klinikum Bad Hall eindeutig angegeben werden.

Für den Bewilligungsprozess der Versicherung und für unseren Behandlungsprozess sind im Antrag folgende Angaben von besonderer Wichtigkeit:

  • Genaue aktuelle Diagnose und Nebendiagnosen, die für die Behandlung im Klinikum Bad Hall von Bedeutung sind.
  • Wenn eine Operation stattgefunden hat: was wurde wann operiert? Hat eine Komplikation intra- oder postoperativ stattgefunden? Wenn ja, welche?
  • Gibt es sonstige Einschränkungen? Z.B. internistische, neurogene, dermatologische oder kognitive Einschränkungen bezüglich der Behandlung?
  • Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, bzw. wobei braucht der Patient Hilfe? Wird Pflegegeld bezogen und in welcher Stufe? Bei der Beurteilung bitten wir den Zustand anzugeben, der voraussichtlich bei Beginn des Rehabilitationsaufenthaltes vorliegen wird. Dieser kann vom Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung erheblich differieren.

Je genauer Sie uns über den Gesundheitszustand und die Behandlungsbedürfnisse Ihrer Patientin/Ihres Patienten informieren, desto erfolgreicher können wir unser rehabilitationsmedizinisches Behandlungsprogramm auf die spezifischen Erfordernisse abstimmen.

Wir bitten um Verständnis, dass eine Aufnahme Ihrer Patientin/Ihres Patienten durch uns erst erfolgen kann, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Versicherung bei uns eingegangen ist. Unsere Reservierungsabteilung ist im Anschluss daran um prompte Kontaktaufnahme mit Ihrem Patienten zwecks Terminvereinbarung bemüht. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte gern an unsere Einweisungsstelle (+43 7258 3071 680).

Kontakt

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte gern an unsere Einweisungsstelle +43 7258 3071 680

Antragstellung für den Rehabilitationsaufenthalt
Antrag auf Anschlussheilverfahren